DSGVO30. März 20263 Min. Lesezeit

Lexware Office — Ist es DSGVO-konform?

Lexware Office ist eine der beliebtesten Cloud-Buchhaltungslösungen für KMU in Deutschland. Doch wie steht es um den Datenschutz? Wir prüfen DSGVO-Konformität, Serverstandort und AVV.

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ToolRadar Redaktion

Lexware Office im DSGVO-Check

Wer als Selbstständiger oder kleines Unternehmen in Deutschland eine Buchhaltungslösung sucht, landet schnell bei Lexware Office (ehemals lexoffice). Die Cloud-Software verspricht einfache Rechnungsstellung, automatische Buchhaltung und Lohnabrechnung — alles in einer Lösung. Aber wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

In diesem Artikel prüfen wir, ob Lexware Office die Anforderungen der DSGVO erfüllt und was du als Unternehmer wissen musst.

Serverstandort: Deutschland

Ein entscheidender Pluspunkt: Lexware Office speichert alle Daten auf Servern in Deutschland. Anders als viele US-amerikanische Cloud-Dienste gibt es hier kein Problem mit Datenübertragungen in Drittländer. Die Rechenzentren unterliegen dem deutschen Datenschutzrecht.

Das bedeutet:

  • Keine Abhängigkeit von EU-US Data Privacy Framework
  • Kein Risiko durch sich ändernde US-Gesetzgebung
  • Volle Kontrolle unter deutschem/EU-Recht

AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) verfügbar

Lexware Office bietet einen AVV gemäß Art. 28 DSGVO an. Diesen kannst du direkt in den Einstellungen deines Accounts abschließen — ohne E-Mail-Ping-Pong oder PDF-Austausch. Das ist vorbildlich und macht die DSGVO-Dokumentation für KMU deutlich einfacher.

TÜV-zertifiziert

Lexware Office ist TÜV-zertifiziert nach ISO/IEC 27001 für Informationssicherheit. Das bedeutet regelmäßige externe Audits und dokumentierte Sicherheitsprozesse. Für Unternehmen, die einen Nachweis gegenüber Kunden oder Partnern brauchen, ist das ein starkes Argument.

REST API für Automatisierung

Für technikaffine Nutzer bietet Lexware Office eine REST API, mit der sich Rechnungen, Kontakte und Buchungen programmatisch verwalten lassen. Das ermöglicht:

  • Automatische Rechnungserstellung aus eigenen Systemen
  • Synchronisierung mit CRM-Tools
  • Integration in bestehende Workflows

Wichtig: Bei API-Nutzung musst du sicherstellen, dass auch die angebundenen Systeme DSGVO-konform arbeiten.

Vergleich: Lexware Office vs. Lexware Desktop

Viele kennen noch die klassische Lexware Desktop-Version (Lexware buchhaltung, Lexware warenwirtschaft etc.). Der Unterschied:

  • Lexware Desktop: Lokale Installation, keine Cloud, keine API. Daten bleiben auf deinem Rechner. Kein AVV nötig, da keine Auftragsverarbeitung stattfindet.
  • Lexware Office: Cloud-basiert, Server in DE, AVV verfügbar, REST API, Mobile App. Erfordert Internet, bietet dafür mehr Flexibilität und Automatisierung.

Aus DSGVO-Sicht sind beide Varianten vertretbar — Lexware Office hat durch den AVV und die TÜV-Zertifizierung sogar den transparenteren Nachweis.

Fazit: DSGVO-konform und empfehlenswert

Lexware Office erfüllt die DSGVO-Anforderungen vorbildlich. Server in Deutschland, AVV direkt im Account, TÜV-Zertifizierung und eine saubere API machen es zu einer der sichersten Cloud-Buchhaltungslösungen für den deutschen Markt.

Für Selbstständige und KMU, die eine moderne, DSGVO-konforme Buchhaltung suchen, ist Lexware Office eine klare Empfehlung.

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